Gebührenordnung für Tierärzte -GOT-
§ 1
(1) Den Tierärzten stehen für ihre Berufstätigkeit Vergütungen (Gebühren, Entschädigungen, Arzneimittelentgelt und Auslagen) nach dieser Verordnung zu. Durch Vereinbarung kann eine von dieser Verordnung abweichende Höhe der Vergütung festgelegt werden.
(2) In den Sätzen des anliegenden Gebührenverzeichnisses ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.
Das aktuelle Gebührenverzeichnis entnehmen Sie bitte:


Tierarzt
Dr. med.vet.UwePeuser
Zur Schönen Aussicht 1
58515 Lüdenscheid
0 23 51 / 97 33 97